Anfrage zur Umsetzung und Kontrolle von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen

Seit 2009 schreibt das Bundesnaturschutzgesetz die Führung eines Katasters für Kompensations- und Ausgleichsflächen vor, das seit 2010 gemäß § 7 NAGBNatSchG von den Unteren Naturschutzbehörden zu führen ist. Ebenso obliegt es der Behörde, die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen zu kontrollieren. Uns wurde jedoch ver­schiedentlich von Umweltverbänden und Vereinen berichtet, dass angeordnete Aus­gleichsflächen durch Firmen, Kommunen oder Privatpersonen nicht oder nur unzu­reichend umgesetzt oder nicht sachgerecht gepflegt werden. Die schriftliche Beantwortung unserer Fragen findet ihr in der PDF Datei.

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