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Seit 2009 schreibt das Bundesnaturschutzgesetz die Führung eines Katasters für Kompensations- und Ausgleichsflächen vor, das seit 2010 gemäß § 7 NAGBNatSchG von den Unteren Naturschutzbehörden zu führen ist. Ebenso obliegt es der Behörde, die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen zu kontrollieren. Uns wurde jedoch verschiedentlich von Umweltverbänden und Vereinen berichtet, dass angeordnete Ausgleichsflächen durch Firmen, Kommunen oder Privatpersonen nicht oder nur unzureichend umgesetzt oder nicht sachgerecht gepflegt werden. Die schriftliche Beantwortung unserer Fragen findet ihr in der PDF Datei.
Auf dieser Kreismitgliederversammlung wählen wir einen neuen Kreisvorstand.
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