
Auszug aus dem Rundbrief des Umweltforums Osnabrück E.V.:
Bundesweit existiert eine Fülle von Defiziten bei der Umsetzung von Natura 2000, weshalb die EU-Kommission am 18.02.2021 beschlossen hat, Deutschland „wegen mangelhafter Umsetzung der Habitat-Richtlinie“ (FFH-Richtlinie) vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Die Klageschrift liegt mittlerweile beim Europäischen Gerichtshof. Die EU-Kommission sieht mehrere Verstöße gegen die FFH-Richtlinie (FFH-RL) vor. Darunter fällt die fehlende Sicherung von 88 FFH-Gebieten durch nationale Unterschutzstellung, die allesamt in Niedersachsen liegen. Obwohl die Fristen zur hoheitlichen Sicherung der FFH-Gebiete bereits z.T. im Jahr 2010 ausgelaufen sind, hat es Deutschland auch 11 Jahre später nicht geschafft alle FFH-Gebiete hoheitlich zu sichern. So heißt es selbst im Schreiben Deutschlands an die EU-Kommission vom 12.06.2020, dass alle FFH-Gebiete ausgewiesen seien, außer 88 niedersächsische Gebiete. Für diese Gebiete sei der Prozess bis 2022 abgeschlossen.
Neben der förmlichen Unterschutzstellung ordnet die EU-Kommission zudem die Festlegungen in allen bereits gesicherten Gebieten als mangelhaft ein. Sie ist nämlich der Auffassung, dass die Erhaltungsziele für die deutschen Gebiete nicht hinreichend detailliert und gebietsspezifisch sind. Die Ziele müssten „quantifizierbar“ und „messbar“ sein. Deutschland dagegen bestreitet die Auffassung der Kommission und vertritt die Ansicht, dass das Ziel der Richtlinie, einen günstigen Erhaltungszustand der relevanten Schutzgüter zu erhalten oder wiederherzustellen, auch durch die deutsche Vorgehensweise erreicht werden könne.
Das eine solche Annahme insbesondere für Niedersachsen nicht zutreffend ist, zeigt exemplarisch eine Untersuchung zur Unterschutzstellung des FFH-Gebiets DE3021-331 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten führen zu massiven Brüchen und einem unkoordinierten Schutz, wie beispielhaft dargelegt werden kann.
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