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31.01.2018

Kindler: Klingbeil soll für Familiennachzug im Bundestag stimmen

Ich appelliere an den von mir geschätzten SPD- Bundestagsabgeordneten Lars Klingbeil am Donnerstag im Bundestag für den Familiennachzug zu stimmen. Viele Menschen vor Ort engagieren sich für Geflüchtete. Dazu passt keine rechtswidrige und integrationsfeindliche Beschränkung. Auch viele zerrissene Kinder und Familien in der Region hoffen darauf, dass sie endlich wieder zusammen sind. Stellen Sie sich vor, es wäre ihr Kind? Was würden Sie machen, wie würden Sie abstimmen?

CDU und SPD lassen sich von der CSU in Geiselhaft nehmen. Beim Grundrecht auf gemeinsames Zusammenleben der Familie ziehen sie eine Obergrenze von 1000 Personen pro Monat ein. Das ist völkerrechtswidrig. Dieses Gesetz ist schäbig gegenüber den Menschen, die zwei Jahre lang dem Versprechen vertraut haben, sie könnten ihre Familien jetzt nachholen. Dieses Gesetz ist unmenschlich, es gefährdet Leben und zerreißt Familien.

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat das Grundrecht auf die Zusammenführung der Kernfamilie damit aufgegeben. Ihr Verhandeln in den Koalitionsgesprächen ist nicht der Sache geschuldet. Die SPD hat dem Druck der nach rechts driftenden CSU nachgegeben und lässt sich mit einer ohnehin bestehenden, sehr eng gefassten Härtefallregelung abspeisen. Jedes Kind, jeder Vater, jede Mutter, die von ihrer Familie getrennt ist, ist ein Härtefall. Das sind alles Härtefälle. Daher wird dieses schlecht gemachte Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

Die Aussetzung des Familiennachzugs bzw. seine Beschränkung auf das Gnadenrecht einer Härtefallprüfung erschwert die Integration immens. Er schafft zwei Klassen von Flüchtlingen – mit und ohne Nachzugsmöglichkeit. Wer will Deutsch lernen und sich um Arbeit bemühen, wenn Ehepartner oder Kinder noch im bürgerkriegsumkämpften Syrien weilen?

Der Bundestag hat am Montag eine Expertenanhörung zum Gesetzentwurf der Union durchgeführt. Die Mehrheit der Sachverständigen ist dabei zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen: Die Familieneinheit ist für die Integration unumgänglich.

Das Fazit der Kirchen, des UNHCR sowie namhafter völker- und menschenrechtlicher Experten lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die bestehende völkerrechtliche Verpflichtung, den Familiennachzug auch für subsidiär Geschützte zu ermöglichen, lässt sich nicht kontingentieren. Die diesbezüglichen Pläne der Großen Koalition sind daher rechtlich unzulässig.

Kategorien:2018 Soziales
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